Die „Hexe von Buchenwald“ wird zu Gefängnis verurteilt

Ilse Koch, Ehefrau des Kommandanten des Konzentrationslagers Buchenwald, wird vor einem Gericht in Westdeutschland zu lebenslanger Haft verurteilt. Ilse Koch wurde wegen ihres außergewöhnlichen Sadismus die „Hexe von Buchenwald“ genannt.

Die in Dresden geborene Bibliothekarin Ilse heiratete SS. Oberst Karl Koch im Jahre 1936. Oberst Koch, ein Mann mit seinem eigenen Ruf für Sadismus, war der Kommandant des Konzentrationslagers Sachsenhausen, zwei Meilen nördlich von Berlin. Er wurde nach drei Jahren in das Konzentrationslager Buchenwald verlegt, 4,5 Meilen nordwestlich von Weimar; Das Konzentrationslager Buchenwald hielt während des Krieges insgesamt 20.000 Sklavenarbeiter fest.Ilse, eine große Frau mit roten Haaren, hatte freie Hand im Lager, peitschte Gefangene mit ihrer Reitgerte, als sie auf ihrem Pferd vorbeiritt, zwang Gefangene, Sex mit ihr zu haben, und, am schrecklichsten, sammelte Lampenschirme, Buchumschläge und Handschuhe aus der Haut tätowierter Lagergefangener. Ein deutscher Häftling gab während der Nürnberger Kriegsprozesse folgendes Zeugnis ab: „Alle Gefangenen mit Tätowierungen sollten sich in der Apotheke melden … Nachdem die Gefangenen untersucht worden waren, wurden diejenigen mit den besten und kunstvollsten Exemplaren durch Injektionen getötet. Die Leichen wurden dann der pathologischen Abteilung übergeben, wo die gewünschten tätowierten Hautstücke von den Körpern gelöst und weiter behandelt wurden.Karl Koch wurde ironischerweise von seinen SS-Vorgesetzten verhaftet, weil er „zu weit gegangen war.“ Es scheint, dass er eine Vorliebe dafür hatte, sogar die Habseligkeiten wohlhabender, gut platzierter Deutscher zu stehlen. Er wurde 1944 vor Gericht gestellt und gehängt. Ilse Koch wurde in Nürnberg wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt und zu lebenslanger Haft verurteilt, aber der amerikanische Militärgouverneur der besetzten Zone reduzierte ihre Strafe anschließend auf vier Jahre. Sein Grund, „Mangel an Beweisen“, verursachte eine Senatsuntersuchung zu Hause. Sie wurde freigelassen, aber erneut verhaftet, von einem westdeutschen Gericht vor Gericht gestellt und zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie beging 1967 Selbstmord, indem sie sich mit einem Bettlaken erhängte.

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