Die Identifizierung der Forschung als DURC hat keinen direkten Einfluss darauf, ob eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist oder nicht. Bestimmte Maßnahmen zur Risikominderung (z. B. die Auferlegung oder Annahme von Veröffentlichungsbeschränkungen) können jedoch beeinflussen, ob die Forschung den Exportkontrollvorschriften wie den Commerce Export Administration Regulations (EAR) oder den State International Traffic in Arms Regulations (ITAR) unterliegt. Export Control berät Forscher zu allen Exportlizenzverpflichtungen, erforderlichen Kontrollplänen und Exportlizenzanträgen im Zusammenhang mit als DURC identifizierten Forschungsarbeiten.
Unter bestimmten Umständen können für DURC-Gegenstände (einschließlich Materialien und Informationen) die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) gelten. Informationen zu diesen Kontrollen finden Sie unter Titel 22, Code of Federal Regulations, Teile 120 bis 130 (ITAR) – einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Teil 121.1 Kategorie XIV „Toxikologische Arbeitsstoffe, einschließlich chemischer
Arbeitsstoffe, biologischer Arbeitsstoffe und zugehöriger Ausrüstung“ und, Teil 120.11 „Gemeinfrei. Siehe https://www.pmddtc.state.gov/ unter „Regulations“, United States Munitions List and definitions. Beachten Sie, dass die Rangfolge für Exportkontrollen zunächst eine Bestimmung erfordert, ob ein Artikel ITAR-kontrolliert ist. Wenn es nicht ITAR-kontrolliert ist, kann DURC den Commerce Export Administration Regulations (EAR) unterliegen. Die Exportkontrolle wird mit den Forschern zusammenarbeiten, um die Zuständigkeit zwischen ITAR und EAR zu bestimmen und Lizenzanforderungen zu ermitteln.
Für den Export von DURC-Agenten sind Ausfuhrlizenzen erforderlich, und in bestimmten Fällen können Ausfuhrlizenzen für den Zugang ausländischer Personen zu vertraulichen, geschützten oder von der Veröffentlichung eingeschränkten Informationen erforderlich sein. Die fünfzehn Agenten, die in den USG DURC Oversight Policies aufgeführt sind, sind alle in Kategorie 1 der Commerce Control List enthalten (Die vollständige Liste finden Sie in Teil 774 der EAR, die auf der Homepage des Bureau of Industry and Security unter der Registerkarte „Regulations“ unter www.bis.doc.gov .) Die Lizenzierung dauert mindestens 6 Wochen und muss vor dem Export erfolgen.