Ihre Möglichkeiten im Umgang mit einem belästigenden Ehepartner oder Ex-Ehepartner

Angesichts der psychischen und physischen Belastung durch eine Scheidung ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Elternteil den anderen (oder sogar die Kinder) wegen Elternentscheidungen, Sorgerecht, Kindergeld oder Besuch belästigt. In diesen Fällen kann der nicht belästigende Elternteil entscheiden, dass die Scheidungsregelung geändert werden muss. Dies kann getan werden, aber es gibt Schritte, die Sie unternehmen können, während sich der rechtliche Prozess von selbst erledigt.

Was ist Belästigung?

Belästigung kann in vielen Formen auftreten, von verbalem Missbrauch über körperliche Gewalt bis hin zu Stalking. Einige dieser Handlungen sind eindeutig illegal, während andere illegal sein könnten, wie verbale Drohungen.Andere Arten der Belästigung – wie das schlechte Reden mit den Kindern oder das Verbreiten von Gerüchten an Freunde – sind jedoch nicht unbedingt illegal, aber das macht sie nicht weniger verletzend. Und sie können immer noch angesprochen werden: Sie könnten sogar gegen die Sorgerechtsvereinbarung verstoßen.

Wenn Sie sich Sorgen über Körperverletzungen oder andere Gefahren machen, wenden Sie sich an die Behörden und Ihren Anwalt. Bei anderen Problemen sollten Sie mit der Polizei oder Ihrem Anwalt sprechen, um festzustellen, welche Maßnahmen Sie möglicherweise ergreifen können.

Ist die Belästigung missbräuchlich?

Auch hier sollten Sie sich bei körperlicher Misshandlung an die Polizei und Ihren Anwalt wenden. Sie können die zuständigen Behörden wie Kinderschutzdienste informieren, um Ihnen zu helfen, Kinder aus einer gefährlichen Umgebung zu entfernen. Ein Gericht kann auch eine einstweilige Verfügung gegen den missbräuchlichen Elternteil erlassen oder, Vergabe ausschließliche Nutzung und Besitz des ehelichen Wohnsitzes.

Wenn Sie nicht in unmittelbarer Gefahr sind, erkennen Sie, dass häuslicher Missbrauch normalerweise ein Zeichen für die tieferen emotionalen und mentalen Probleme des Täters ist. Ähnlich wie Sucht ist es unwahrscheinlich, dass Missbrauch ohne professionelle Hilfe aufhört. Der Versuch, mit Ihrem Ehepartner zu sprechen, um den Missbrauch zu beenden, wird wahrscheinlich nicht funktionieren. Die bessere – und weitaus effektivere – Möglichkeit besteht darin, sich an die Behörden zu wenden und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Einige Eltern möchten verständlicherweise eine Beziehung zu dem missbräuchlichen Elternteil und seinen Kindern pflegen. Aber Sie müssen sich daran erinnern, dass ein Täter Hilfe braucht, bevor eine Beziehung funktionieren kann. Ihre erste Priorität muss es sein, sich und Ihre Kinder zu schützen.

Was können Sie bei legaler, nicht missbräuchlicher Belästigung tun?

Bei kleineren Zwischenfällen können Sie versuchen, mit Ihrem Ex zu sprechen. Es besteht die Möglichkeit, dass er die wahren Auswirkungen seiner Handlungen nicht berücksichtigt. Einmal informiert, könnte er seine Wege ändern.

Wenn sich die Belästigung auf Sie konzentriert, richten Sie festere Kommunikationsmodi ein. Beispielsweise können Sie Ihrem Ex-Ehepartner mitteilen, dass Sie nur über E-Mail oder Textnachrichten kommunizieren, die beide eine dauerhafte Aufzeichnung Ihres Austauschs liefern (Beweise, die Sie möglicherweise vor Gericht benötigen).

Wenn ein Ehepartner die Kinder als Werkzeuge der Belästigung verwendet, können Sie eine Liste von Themen schreiben, die er nicht mit den Kindern besprechen soll.

Wenn die Belästigung nicht aufhört oder wenn sie möglicherweise illegal ist, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen.

Sollten Sie sich rächen?

Es ist nur natürlich. Wenn Ihr Ehepartner oder Ex-Ehepartner Sie zu den Kindern schlecht mündet, dann möchten Sie sich vielleicht rächen und ihn dafür schlecht reden. Wenn er Gerüchte verbreitet, möchten Sie vielleicht dasselbe tun. Widerstehen Sie diesen Drängen. Es ist unwahrscheinlich, dass Vergeltungsmaßnahmen die Belästigung an seinem Ende stoppen; eher, es wird wahrscheinlich zu größerer Belästigung führen. Und Ihre Vergeltung kann auch gegen Sie arbeiten, wenn das Problem das Gericht erreicht: Sie werden Schuld teilen.

Versuchen Sie stattdessen, die Belästigungsvorfälle aufzuzeichnen. Geben Sie den Tag und die Uhrzeit des Ereignisses, den Inhalt Ihrer Beschwerde, die Namen von Zeugen usw. an. Wenn die Belästigung von E-Mails oder Texten kommt, sollten Sie diese speichern.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten, Belästigung zu stoppen?

Wenn die Belästigung anhält, stehen Ihnen mehrere Optionen offen.

Zunächst können Sie eine Strafanzeige stellen und den Staatsanwalt auffordern, eine Schutzanordnung zu Ihren Gunsten zu beantragen. Eine Schutzanordnung (vorübergehend oder anderweitig) kann die physische Interaktion zwischen Ihnen und Ihrem Ex einschränken. Wenn Ihr Ex-Ehepartner gegen die Bedingungen einer solchen Bestellung verstößt, kann er oder sie wegen krimineller Verachtung angeklagt werden.Wenn eine Scheidungsklage anhängig ist, können Sie auch verlangen, dass das Gericht Ihnen unter bestimmten Umständen die ausschließliche Nutzung und den Besitz des ehelichen Wohnsitzes zuerkennt, um Ihre persönliche Interaktion mit Ihrem Ex weiter einzuschränken.

Wenn die Polizei nicht daran interessiert ist, die Angelegenheit zu verfolgen, können Sie auch eine Petition gegen Familiendelikte beim Familiengericht einreichen. Sie können auch bei dieser Art von Aktion eine Schutzanordnung erhalten. Wenn die Motivation für die Belästigung mit den Kindern zusammenhängt, können Sie auch eine Anordnung einholen, in der Sie und Ihr Ex-Ehepartner an der Beratung zur gemeinsamen Elternschaft teilnehmen müssen.

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