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Küssen und Streicheln zwischen Mann und Frau während des Fastens
‚Ā’ishah (radiyallāhu ‚anhā) erzählte: „Allahs Gesandter küsste und streichelte seine Frauen, während er im Ramadan fastete ― er war jedoch in der Lage, seine Wünsche besser zu kontrollieren als Sie.“ Dies beweist, dass der Prophet (salallāhu ‚alaihi wasallam) seine Frauen während des Fastens berühren würde ― und was beabsichtigt ist, ist, dass er ihre Haut direkt ohne Barriere berühren und sie küssen würde. Das Ende dieser Erzählung weist darauf hin, dass er seine Wünsche besser kontrollieren konnte als andere. Dennoch beweist dieser Hadīth, dass es dem Fastenden erlaubt ist, seine Frau zu berühren und zu küssen, solange dies nicht zum Geschlechtsverkehr führt. Wenn die Gefahr besteht, dass dies geschieht, sollten sie es unterlassen, sich zu streicheln und zu küssen, da dies sie zur Sünde führen wird.
Es wird auch aus ‚Ā’ishah (radiyallāhu ‚anhā) festgestellt, dass: „Allahs Gesandter (salallāhu ‚alaihi wasallam) würde streicheln, während er fastete, und er würde ein Kleidungsstück zwischen sich und ihre privaten Teile legen.“
In einer Erzählung sagte Hakeem bin ‚Iqāl (rahimahullāh): „Ich fragte ‚Ā’ishah: Was ist mir von meiner Frau verboten, während ich faste?“ Sie (radiyallāhu ‚anhā) antwortete: „Ihre privaten Teile.“
Masrūq (rahimahullāh) fragte ‚Ā’ishah (radiyallāhu ‚anhā): „Was ist für einen Mann mit seiner Frau während des Fastens erlaubt?“ Sie (radiyallāhu ‚anhā) antwortete: „Alles außer Geschlechtsverkehr.“
Ein Mann kam zu Ibn ‚Abbās (radiyallāhu ‚anhumā) und sagte: „Ich heiratete eine hübsche Tochter eines Onkels von mir, und dies geschah in Ramadān. Darf ich sie küssen?“ Ibn ‚Abbās fragte: „Kannst du dich beherrschen?“ Er antwortete: „Ja.“ Also sagte Ibn ‚Abbās: „Küsse sie.“ Der Mann fragte: „Darf ich sie streicheln?“ Ibn ‚Abbās sagte: „Kannst du dich beherrschen?“ Der Mann antwortete: „Ja.“Also sagte Ibn ‚Abbās: „Streichle sie.“ Der Mann fragte: „Darf ich ihren privaten Teil mit meiner Hand berühren?“ Ibn ‚Abbās sagte: „Kannst du dich beherrschen?“ Der Mann sagte: „Ja.“ Also, Ibn“, sagte Abbās: „Berühre sie.“
Ibn Abi Shaybah (rahimahullāh) berichtete von Ibn ‚Abbās (radiyallāhu ‚anhumā) mit einer zusammenfassenden Formulierung, die besagt: „Er erlaubte ihm, sie mit seiner Hand zu küssen, zu streicheln und zu berühren, solange es zu nichts anderem führt.“
Ibn Abi Shaybah (rahimahullāh) erzählt von ‚Amr bin Harim, der sagte: „Jābir bin Zayd wurde nach einem Mann gefragt, der seine Frau im Ramadān ansah und aufgrund seines Verlangens nach ihr ejakulierte. Ist sein Fasten gebrochen?“ Er antwortete: „Nein. Er muss sein Fasten vollenden.“
Ibn Kuzaimah stellte dem Hadīth eine Kapitelüberschrift voran, die besagt: „Kapitel: Die Erlaubnis für den Fastenden, seine Frau zu streicheln, solange es weniger als Geschlechtsverkehr ist.“
Die Gelehrten halten fest, dass Streicheln und Küssen für den älteren Mann erlaubt und für jüngere Paare nicht erlaubt waren, weil ältere Menschen ihre Wünsche mehr kontrollieren können, während jüngere Menschen stärkere Triebe haben.
Abu Hurayrah (radiyallāhu ‚anhu) sagte: „Ein Mann fragte den Propheten (salallāhu ‚alaihi wasallam), ob jemand, der fastete, seine Frau streicheln könne ― also gab er ihm die Erlaubnis. Dann, als ein anderer Mann kam und fragte, verbot er ihm. Derjenige, dem er die Erlaubnis gab, war ein alter Mann und derjenige, den er verbot, war ein Jugendlicher.“
Es ist also nicht jedermanns Sache, seine Frau zu küssen und zu streicheln. Es muss überlegt werden, ob man von dem Wunsch angeregt wird, sein Fasten schließlich durch Geschlechtsverkehr zu brechen. In dieser Situation ist es ihm zunächst verboten, zu streicheln und zu küssen.
Hinweis: Dieses Verbot des Geschlechtsverkehrs gilt nur tagsüber während des Fastens und nicht nachts, wenn die Menschen nicht fasten.
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Al-Bukhāri (Nr. 1927), Muslim (1106).Ahmad in Al-Musnad (6/59), Ibn Khuzaimah in seiner Sahīh (1/201/2), beglaubigt von Al-Abāni in As-Sahīhah (Nr. 221).
At-Tahāwi (1/347) mit authentischer Erzählkette, Al-Bukhāri in durchsetzungsfähiger mu’allaq-Form (4/120), siehe As-Sahīhah von Al-Albāni (1/435).
Abdur-Razzāq in Al-Musannaf beschreibt Ibn Hajr die Kette der Erzählung als sahīh, siehe As-Sahīhah von Al-Albāni (1/435).
Ibn Hazm erklärte: „Dies ist die authentischste Kette für Ibn ‚Abbās.“ Siehe As-Sahīhah von Al-Albāni (1/436).
Al-Musannaf (2/167/2), Al-Albāni erklärte: „Seine Kette der Erzählung ist sahīh auf den Bedingungen von Al-Bukhāri.“ Siehe As-Sahīhah (1/437).
Al-Musannaf (2/170/1). Al-Albāni erklärte: „Seine Kette der Erzählung ist gut. Und Al-Bukhāri erzählte es ‚Amr in durchsetzungsfähiger mu’allaq-Form, und Al-Hāfidh schwieg darüber.“ (Al-Fath 4/151). Siehe As-Sahīhah (1/437).In Bezug auf die Hadīth, die vorausgegangen ist: „Allahs Gesandter (H) würde streicheln, während er fastete, und er würde ein Kleidungsstück zwischen sich und ihre privaten Teile legen.“
Siehe As-Sahīhah (1/437).
Abu Dawūd (Nr. 2387) und erklärte sahīh von Al-Albāni.