Kann ein Co-op-Board Hausbesitzer Versicherung verlangen?

Kann ein Genossenschaftsvorstand verlangen, dass die Aktionäre eine Hausbesitzerversicherung abschließen? „Co-op (Versicherung) Anforderungen sind in der Regel nicht besonders belastend und dienen dazu, die Co-op davon abzuhalten, als Vermittler zu fungieren, wenn Wasserschäden mehrere Wohnungen betreffen“, sagt Jeffrey Schneider von Gotham Brokerage Brick Underground. „Anträge auf persönliche Haftpflichtversicherung von mehr als 1.000.000 US-Dollar können jedoch erheblich höhere Versicherungskosten bedeuten.“

Genossenschaften haben Master-Richtlinien, die Ereignisse wie Brände, Vandalismus und den Ausfall von Maschinen oder Schäden an Einrichtungsgegenständen in öffentlichen Bereichen des Gebäudes abdecken. Dieser Schutz erstreckt sich jedoch nicht auf einzelne Wohnungen. Aktionäre müssen ihre eigenen Richtlinien erwerben, um persönliches Eigentum und die Böden, Wände, Geräte und Armaturen der Einheit zu schützen. Eine persönliche Haftpflichtversicherung schützt den Aktionär, falls jemand in der Wohnung verletzt wird oder eine überlaufende Badewanne Schäden an benachbarten Wohnungen verursacht. Während einige Anwälte die Vorstände auffordern, von den Aktionären zu verlangen, dass sie die Richtlinien der Hausbesitzer tragen, kann die Anforderung nur durchgesetzt werden, wenn sie an der richtigen Stelle geschrieben ist. Wenn es sich um den proprietären Mietvertrag der Genossenschaft handelt, „könnte der Vorstand die Aktionärsverpflichtung durchsetzen, indem er droht, den proprietären Mietvertrag zu kündigen, eine Geldstrafe oder Geldbußen zu verhängen oder die Versicherung auf eigene Kosten und Kosten des Aktionärs abzuschließen“, sagt Jeffrey Reich, Partner bei der Anwaltskanzlei Schwartz Sladkus Reich Greenberg Atlas. „Umgekehrt sind Anforderungen an die Gesellschafterversicherung, die sich ausschließlich aus der Hausordnung einer Genossenschaft ergeben, möglicherweise nicht durchsetzbar.“

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