- Verschärfter Drogenhandel VS Drogenhandel Ohio
- Was ist Drogenhandel?
- Mögliche Anklagen wegen Drogenhandels und verschärften Drogenhandels in Ohio:
- Verschärfter Drogenhandel ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Verschärfter Drogenhandel ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Verschärfter Menschenhandel ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Drogenhandel ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Der Drogenhandel ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Drogenhandel ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Drogenhandel ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Der Handel mit Marihuana ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Der Handel mit Marihuana ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Der Handel mit Marihuana ist ein Verbrechen der zweiten grad wenn:
- Der Handel mit Marihuana ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Der Handel mit Kokain ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Der Handel mit Kokain ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Der Handel mit Kokain ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Der Handel mit Kokain ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Der Handel mit LSD ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Der Handel mit LSD ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Der Handel mit LSD-Drogen ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Der Handel mit LSD-Drogen ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Der Handel mit Heroin ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Der Handel mit Heroin ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Der Handel mit Heroin ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Der Handel mit Heroin ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Der Handel mit Haschisch ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Der Handel mit Haschisch ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Der Handel mit Haschisch ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Der Handel mit Haschisch ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
Verschärfter Drogenhandel VS Drogenhandel Ohio
Scrollen Sie nach unten, um detaillierte Beschreibungen zu lesen, was der Unterschied zwischen Drogenhandel und verschärfendem Drogenhandel in Ohio ist, sowie die gesetzlichen Strafen für den Handel mit verschiedenen Arten von Drogen. Bevor Sie dies tun, nehmen Sie sich jedoch einen Moment Zeit, um sich mit einigen grundlegenden Fakten vertraut zu machen, die das Verständnis der Details erleichtern.
Was ist Drogenhandel?
Erstens definiert Abschnitt 2925.03 des überarbeiteten Kodex von Ohio den Drogenhandel als illegalen Verkauf, Versand, Transport, Lieferverteilung oder Vorbereitung für die Verteilung von Drogen. Wenn es sich bei der betreffenden Substanz um eine Droge des Schedule I oder Schedule II handelt, wird die mutmaßliche Straftat als verschärfter Menschenhandel behandelt.Ohio folgt der Führung der US Drug Enforcement Administration bei der Definition eines Schedule I-Medikaments als eines ohne derzeit akzeptierte medizinische Verwendung und ein hohes Missbrauchspotenzial. Drogen des Zeitplans II sind solche, die legitime therapeutische Zwecke haben, aber auch missbraucht werden und zu Sucht führen können.
Beispiele für Schedule I Drogen sind Ecstasy, Heroin, LSD und Peyote. Marihuana bleibt eine Droge des Zeitplans I, aber Ohio erlaubt etwas medizinischen Cannabiskonsum unter strengen Beschränkungen.Schedule II Drogen umfassen Kokain, Methamphetamine, Adderall, Ritalin und eine Reihe von verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln, die als Opioide klassifiziert sind. Diese letzte Gruppe von Medikamenten umfasst Fentanyl, Hydrocodon, Hydromorphon, Methadon und Oxycodon. Bekannte Markenopioide sind Dilaudid, OxyContin und Vicodin.
Die meisten mutmaßlichen Drogenhandelsdelikte werden als Verbrechen verfolgt. Die grundlegende Straftabelle für den Drogenhandel, die von Richtern in Ohio verwendet wird, sieht folgendermaßen aus:
Felony Class |
Gefängnisstrafe und Max. Fine |
Fifth-degree (F5) |
6-12 months and $2,500 |
Fourth-degree (F4) |
6-18 months and $5,000 |
Third-degree (F3) |
9-30 months and $10,000 |
Second-degree (F2) |
2-8 jahre und $15.000 |
Erster Grad (F1) |
3-11 Jahre und $20.000 |
Staatsanwälte und Richter in Ohio nehmen Anklagen wegen Drogenhandels sehr ernst. Sie werden Höchststrafen anstreben und verhängen. Sie werden auch mehrere Anklagen für jede Art von Drogen erheben, die ein mutmaßlicher Drogenhändler zum Zeitpunkt der Festnahme besitzt.
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Mögliche Anklagen wegen Drogenhandels und verschärften Drogenhandels in Ohio:
Verschärfter Drogenhandel ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Verschärfter Drogenhandel in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen begangen wird
- Der betroffene Betrag entspricht oder übersteigt einen Massenbetrag, beträgt jedoch weniger als das 5-fache des Massenbetrags (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
Verschärfter Drogenhandel ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Der beteiligte Betrag entspricht oder übersteigt einen Massenbetrag, ist aber weniger als 5 mal ein Massenbetrag und die Straftat wurde in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen begangen (obligatorische Haftstrafe)
- Der beteiligte Betrag entspricht oder übersteigt 5 mal ein Massenbetrag, ist aber weniger als 50 mal ein Massenbetrag (obligatorische Haftstrafe)
Verschärfter Menschenhandel ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Der beteiligte Betrag entspricht oder übersteigt das 5-fache eines Massenbetrags, ist aber weniger als 50-fache eines Massenbetrags und die Straftat wurde in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen begangen (obligatorische Haftstrafe)
- Der beteiligte Betrag entspricht oder übersteigt das 50-fache eines Massenbetrags, ist aber weniger als das 100-fache eines Massenbetrags (obligatorische Haftstrafe)
- Der beteiligte Betrag entspricht oder übersteigt das 100-fache eines Massenbetrags (obligatorische Haftstrafe und gilt als Hauptdrogentäter)
Wenn der Stoff in Anhang III enthalten ist, IV, oder V, Das mutmaßliche Verbrechen gilt als Menschenhandel Droge. Drogenhandel ist in der Regel ein Verbrechen des fünften Grades. Bestimmte Tatsachen ändern das Niveau des Verbrechens und, deshalb, die möglichen Strafen.
Drogenhandel ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Es wird in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen begangen
- Der betroffene Betrag entspricht oder übersteigt einen Massenbetrag, beträgt jedoch weniger als das 5-fache eines Massenbetrags
Der Drogenhandel ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Der beteiligte Betrag entspricht oder übersteigt einen Massenbetrag, ist aber weniger als 5 mal ein Massenbetrag und die Straftat wurde in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen begangen (Vermutung für Gefängnisstrafe)
- Der beteiligte Betrag entspricht oder übersteigt 5 mal ein Massenbetrag, ist aber weniger als 50 mal ein Massenbetrag (Vermutung für Gefängnisstrafe)
Drogenhandel ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Der beteiligte Betrag entspricht oder übersteigt das 5-fache eines Massenbetrags, beträgt jedoch weniger als das 50-fache eines Massenbetrags und die Straftat wurde in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen begangen (Vermutung für eine Haftstrafe)
- Der beteiligte Betrag entspricht oder übersteigt das 50-fache eines Massenbetrags (obligatorische Haftstrafe)
Drogenhandel ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Der betroffene Betrag entspricht oder übersteigt das 50-fache eines Massenbetrags und die Straftat wurde in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen begangen (obligatorische Haftstrafe)
Wenn es sich bei der Substanz um Marihuana handelt, gilt das mutmaßliche Verbrechen als Handel mit Marihuana. Der Handel mit Marihuana ist in der Regel ein Verbrechen des fünften Grades. Bestimmte Tatsachen ändern das Niveau des Verbrechens und, deshalb, die möglichen Strafen.
Der Handel mit Marihuana ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Es wird in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen begangen
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 200 Gramm, beträgt jedoch weniger als 1000 Gramm
Der Handel mit Marihuana ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 200 Gramm, ist aber kleiner als 1000 und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 1000 Gramm, ist aber kleiner als 5000 Gramm
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 5000 Gramm, ist aber kleiner als 20.000 Gramm (Vermutung für Gefängnisstrafe)
Der Handel mit Marihuana ist ein Verbrechen der zweiten grad wenn:
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 1000 Gramm, ist aber kleiner als 5000 Gramm und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 5000 Gramm, ist aber kleiner als 20.000 Gramm und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 20.000 Gramm, ist aber kleiner als 40.000 Gramm (obligatorische Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 40.000 Gramm (obligatorische maximale Haftstrafe)
Der Handel mit Marihuana ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Der betroffene Betrag entspricht oder übersteigt 20.000 Gramm, ist aber weniger als 40.000 Gramm und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische maximale Haftstrafe)
- Der betroffene Betrag entspricht oder übersteigt 40.000 Gramm und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische maximale Haftstrafe)
Der Handel mit Marihuana ist vergehen, wenn die Straftat ein Geschenk von 20 Gramm oder weniger beinhaltet. Es ist ein Vergehen dritten Grades, wenn das Geschenk von 20 Gramm oder weniger in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen stattfindet.
Wenn es sich bei der Substanz um Kokain handelt, gilt das mutmaßliche Verbrechen als Kokainhandel. Der Handel mit Kokain ist in der Regel ein Verbrechen des fünften Grades. Bestimmte Tatsachen ändern das Niveau des Verbrechens und, deshalb, die möglichen Strafen.
Der Handel mit Kokain ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 5 Gramm, beträgt jedoch weniger als 10 Gramm
Der Handel mit Kokain ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 5 Gramm, beträgt jedoch weniger als 10 Gramm und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt überschreitet 10 Gramm, ist aber weniger als 20 Gramm (Vermutung für Gefängnisstrafe)
Der Handel mit Kokain ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 10 Gramm, ist aber kleiner als 20 Gramm und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische Haftstrafe)
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 20 Gramm, ist aber kleiner als 27 Gramm (obligatorische Haftstrafe)
Der Handel mit Kokain ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 20 Gramm, ist aber kleiner als 27 Gramm und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische Haftstrafe)
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 27 Gramm, ist aber kleiner als 100 Gramm (obligatorische Haftstrafe)
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 100 Gramm (obligatorische maximale Haftstrafe und gilt als Hauptdrogentäter)
Wenn es sich bei der Substanz um LSD handelt, gilt das mutmaßliche Verbrechen als Menschenhandel LSD. Der Handel mit LSD ist in der Regel ein Verbrechen fünften Grades. Bestimmte Tatsachen ändern das Niveau des Verbrechens und, deshalb, die möglichen Strafen.
Der Handel mit LSD ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 10 Einheitsdosen, beträgt jedoch weniger als 50 Einheitsdosen
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 1 Gramm, beträgt jedoch weniger als 5 Gramm.
Der Handel mit LSD ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 10 Einzeldosen, beträgt jedoch weniger als 50 Einzeldosen und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 1 Gramm, beträgt jedoch weniger als 5 Gramm, und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 50 Einzeldosen, beträgt jedoch weniger als 250 Einzeldosen (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge beträgt oder übersteigt 5 Gramm, beträgt jedoch weniger als 25 Gramm Flüssigkeit (Vermutung Haftstrafe)
Der Handel mit LSD-Drogen ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 50 Einheitsdosen, beträgt aber weniger als 250 Einheitsdosen und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 5 Gramm, beträgt jedoch weniger als 25 Gramm und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 250 Einheitsdosen, beträgt jedoch weniger als 1000 Einheitsdosen (obligatorische Haftstrafe)
- > Die Menge entspricht oder übersteigt 25 Gramm, beträgt jedoch weniger als 100 Gramm Flüssigkeit (obligatorisch) begriff)
Der Handel mit LSD-Drogen ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 250 Einzeldosen, beträgt aber weniger als 1000 Einzeldosen und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 25 Gramm, beträgt jedoch weniger als 100 Gramm, und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 1000 Einzeldosen, beträgt jedoch weniger als 5000 Einzeldosen (obligatorische Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 100 Gramm, beträgt jedoch weniger als 500 Gramm Flüssigkeit (obligatorisch)
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 5000 Einzeldosen (obligatorische maximale Haftstrafe und als Hauptdrogentäter angesehen)
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 500 Gramm Flüssigkeit (obligatorische maximale Haftstrafe und als Hauptdrogentäter angesehen)
Wenn es sich bei der Substanz um Heroin handelt, gilt das mutmaßliche Verbrechen als Handel mit Heroin. Der Handel mit Heroin ist in der Regel ein Verbrechen des fünften Grades. Bestimmte Tatsachen ändern das Niveau des Verbrechens und, deshalb, die möglichen Strafen.
Der Handel mit Heroin ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 10 Einheitsdosen, beträgt jedoch weniger als 50 Einheitsdosen
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt ein Gramm, beträgt jedoch weniger als 5 Gramm
Der Handel mit Heroin ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 10 Einzeldosen, ist aber kleiner als 50 Einzeldosen und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 1 Gramm, ist aber kleiner als 5 Gramm und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 50 Einzeldosen, ist aber kleiner als 100 Einzeldosen (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge beträgt oder übersteigt 5 Gramm, beträgt jedoch weniger als 10 Gramm (Vermutung für Gefängnis begriff)
Der Handel mit Heroin ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 50 Einzeldosen, ist aber kleiner als 100 Einzeldosen und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für eine Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 5 Gramm, ist aber kleiner als 10 Gramm und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für eine Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 100 Einzeldosen, ist aber kleiner als 500 Einzeldosen (obligatorische Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 10 Gramm, beträgt jedoch weniger als 50 Gramm (obligatorische Haftstrafe)
Der Handel mit Heroin ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 100 Einzeldosen, ist aber kleiner als 500 Einzeldosen und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 10 Gramm, ist aber kleiner als 50 Gramm und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 500 Einzeldosen, ist aber kleiner als 2500 Einzeldosen (obligatorische Haftstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 50 Gramm, beträgt aber weniger als 250 Gramm (obligatorische Haftstrafe)
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 2500 Einzeldosen (obligatorische maximale Haftstrafe und als Hauptdrogentäter angesehen)
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 250 Gramm (obligatorische maximale Haftstrafe und als Hauptdrogentäter angesehen)
Wenn es sich bei der Substanz um Haschisch handelt, gilt das mutmaßliche Verbrechen als Haschischhandel. Der Handel mit Haschisch ist in der Regel ein Verbrechen fünften Grades. Bestimmte Tatsachen ändern das Niveau des Verbrechens und, deshalb, die möglichen Strafen.
Der Handel mit Haschisch ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 10 Gramm, beträgt jedoch weniger als 50 Gramm feste Form
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 2 Gramm, beträgt jedoch weniger als 10 Gramm flüssige Form
Der Handel mit Haschisch ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn:
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 10 Gramm, ist aber weniger als 50 Gramm in fester Form und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 2 Gramm, ist aber weniger als 10 Gramm in flüssiger Form und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 50 Gramm, ist aber weniger als 250 Gramm in fester Form
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 10 Gramm, ist aber weniger als 50 gramm in flüssiger Form
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 250 Gramm, beträgt jedoch weniger als 1000 in fester Form (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder übersteigt 50 Gramm, beträgt jedoch weniger als 200 Gramm in flüssiger Form (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
Der Handel mit Haschisch ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn:
- Die betroffene Menge entspricht oder überschreitet 50 Gramm, ist aber weniger als 250 Gramm in fester Form und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder überschreitet 10 Gramm, ist aber weniger als 50 Gramm in flüssiger Form und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für eine Gefängnisstrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder überschreitet 250 Gramm, ist aber weniger als 1000 in fester Form und die Straftat in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für Gefängnisstrafe)
- Die Menge 50 Gramm, aber weniger als 200 Gramm in flüssiger Form und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (Vermutung für Haftstrafe)
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 1000 Gramm, ist aber weniger als 2000 Gramm in fester Form (obligatorische Haftstrafe)
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 200 Gramm, ist aber weniger als 400 Gramm in flüssiger Form (obligatorische Haftstrafe)
- Die beteiligte Menge entspricht oder übersteigt 2000 Gramm in fester Form (obligatorische Höchststrafe)
- Die betroffene Menge beträgt oder übersteigt 400 Gramm in flüssiger Form (obligatorische maximale Haftstrafe)
Der Handel mit Haschisch ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn:
- Die betroffene Menge entspricht oder überschreitet 1000 Gramm, ist aber weniger als 2000 Gramm in fester Form und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische Höchststrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder überschreitet 200 Gramm, ist aber weniger als 400 Gramm in flüssiger Form und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische Höchststrafe)
- Die betroffene Menge entspricht oder überschreitet 2000 Gramm in fester Form und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder Jugendlicher (obligatorische maximale Haftstrafe)
- Der Betrag beteiligt entspricht oder überschreitet 400 Gramm in flüssiger Form und die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen (obligatorische maximale Haftstrafe)
Wenn es sich bei dem Stoff um Gewürz handelt, gilt das mutmaßliche Verbrechen als Gewürzhandel. Der Handel mit Gewürzen ist in der Regel ein Verbrechen des fünften Grades. Bestimmte Tatsachen ändern das Niveau des Verbrechens und, deshalb, die möglichen Strafen.
Menschenhandel ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn:
- Die Straftat ereignete sich in der Nähe einer Schule oder eines Jugendlichen