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CITY AND SCHOOL DISTRICT OF READING
2020 BUSINESS PRIVILEGE TAX
ANNUAL RETURN
DUE DATE: JUNE 15, 2020

Name: _________________________________________________
Address: _________________________________________________
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FEIN: ________________________________________________

SERVICE

COMMISSIONS

RENTALS

WHOLESALE

RETAIL

TOTALS

1

Gross Volume of Business, Prior Year (Use Dollars Only)

2

TAX RATE

0.00225

0.00225

0.00225

0.001

0.0015

NOT APPLICABLE

3

Amount of Tax – Line 2 x Line 1

4 Total During Face Period, April 16 – June 15

5

A. 2% Discount if Paid by April 15; Subtract from Line 4

B. 10% Penalty if Paid after June 15; Add to Line 4

C. 1% Interest Per Month after June 15; Add to Line 4

6 Total Amount Due (Checks Payable to: Keystone Collections Group)

Fügen Sie eine Kopie Ihrer Bundeseinkommensteuererklärung des Vorjahres und alle erforderlichen Dokumente bei zeitpläne.

Ich erkläre unter Strafe des Meineids, dass diese Rückgabe (einschließlich aller begleitenden Zeitpläne und Erklärungen) von mir geprüft wurde und nach bestem Wissen und Gewissen eine wahre und korrekte Rückgabe ist.

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Owner’s Name (Type or Print) Federal Tax ID No

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Name of Person Preparing Form (Type or Print) Title

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Datum der autorisierten Unterschrift

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Physischer Standort des Unternehmens oder Adressen der Mietobjekte Telefonnummer

Bitte stellen Sie einen Scheck aus und überweisen Sie die Business Privilege tax an:

Keystone Collections Group, Postfach 489, Irwin, PA 15642

Telefon: (724) 978-2867 oder gebührenfrei (888) 328-0561

Fax: (412) 927-3646

Überweisen Sie die Business Privilege-Lizenzgebühr weiterhin direkt an die Stadt Reading.

STEUERSATZ:

1,00 USD pro Tausend Bruttogeschäftsvolumen für den Großhandel.

1,50 USD pro Tausend Bruttogeschäftsvolumen für den Einzelhandel.

2,25 USD pro Tausend Bruttogeschäftsvolumen für Dienstleistungen.

2,25 USD pro Tausend Bruttogeschäftsvolumen für Provisionen.

2,25 USD pro Tausend Bruttogeschäftsvolumen für Vermietungen.

  1. Jedes steuerpflichtige Unternehmen oder jede steuerpflichtige Person, die ihre Tätigkeit vor dem 1. Januar 2019 aufgenommen hat, berechnet die fällige und geschuldete Steuer auf der Grundlage des tatsächlichen Bruttobetrags der im Jahr 2019 getätigten Geschäfte..

  2. Jedes Unternehmen oder jede natürliche Person, die der Zahlung der Steuer unterliegt und zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 eine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, berechnet die fällige und fällige Steuer für 2019, indem es den monatlichen Durchschnitt für die Zeit betriebsbereit im Jahr 2019 und multipliziert mit zwölf (12). Für den Fall, dass das Unternehmen im Jahr 2019 weniger als neunzig (90) Tage in Betrieb war, dürfen sie zu Beginn des Jahres 2020 genügend Tage verwenden, um neunzig (90) aufeinanderfolgenden Tagen nach Geschäftsbeginn zu entsprechen, einen monatlichen Durchschnitt zu ermitteln und den Durchschnitt mit zwölf (12) zu multiplizieren.

  3. Jedes Unternehmen oder jede natürliche Person, die der Zahlung der Steuer unterliegt und ihre Tätigkeit nach dem 1. Januar 2020 aufnimmt, berechnet die fällige und fällige Steuer nach einer der beiden nachstehenden Methoden, je nachdem, ob die Tätigkeit vor oder nach dem 1. Oktober aufgenommen wurde, 2020:

    1. Geschäftsbeginn vor dem 1. Oktober 2020: Unternehmen oder Einzelpersonen berechnen die fälligen und geschuldeten Steuern, indem sie den monatlichen Durchschnitt der ersten drei (3) Geschäftsmonate ermitteln und den Durchschnitt dann mit der Anzahl der Monate vom Beginn bis Ende 2020 multiplizieren. Rücksendung und Steuern sind innerhalb von 100 Tagen nach Geschäftsbeginn fällig.

    2. Geschäftsbeginn nach dem 1. Oktober 2020: Unternehmen oder Einzelpersonen berechnen die fälligen und fälligen Steuern anhand des tatsächlichen Bruttobetrags des zwischen Beginn und Ende 2020 getätigten Geschäfts. Rücksendung und Steuern sind innerhalb von 100 Tagen nach Geschäftsbeginn fällig.

Auf Zahlungen, die nach dem 15. Juni oder 221 Tagen nach Geschäftsbeginn eingegangen sind, wird eine Strafe von 10% zuzüglich 1% Zinsen pro Monat berechnet, wenn das Geschäft nach dem 1. Januar 2020 begonnen hat.

Zahlungsfristen:

  • Rabatt: Zahlung bis zum 15. April 2020 oder zwischen 100 und 160 Tagen nach Geschäftsbeginn, wenn nach dem 1. Januar 2020 begonnen.

  • Face: Zahlung zwischen dem 16. April 2020 und dem 15. Juni 2020 oder zwischen dem 161. und 220.

  • Strafe: Die Zahlung, die nach dem 15. Juni 2020 oder nach 221 Tagen Geschäftsbeginn überwiesen wird, beginnt nach dem 1. Januar 2020.

Jede steuerpflichtige Person, die ein vorübergehendes, saisonales oder wanderndes Geschäft ausübt, berechnet den geschätzten Bruttobetrag der Steuer, der im Laufe des Jahres 2020 innerhalb der Stadt abgewickelt werden soll, nach einer vom Gewerbesteuerverwalter festzulegenden Methode.

Wenn die Gesamtbruttoeinnahmen in Ihrer Steuererklärung für Geschäftsprivilegien nicht mit den Gesamtbruttoeinnahmen in Ihrer Bundeseinkommensteuererklärung übereinstimmen, fügen Sie dieser Erklärung eine Erklärung des Unterschieds bei.

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